E-Commerce (Elektronischer Handel, aber auch Internethandel, Onlinehandel) bezeichnet Ein- und Verkaufsvorgänge im Internet, via sog. Internet-Portalen oder Online-Plattformen. Beim einem solchen elektronischen Handel kommt durch Datenübertragung eine Geschäftsbeziehung zwischen Anbietern und Abnehmern abgewickelt. Obwohl für das Zustandekommen eines E-Commerce-basierten Vertrages die Normierung im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) ausreichend ist, muss eine zunehmende Regulierung festgestellt werden.
Die Kommunikation beinhaltet den Austausch und die Übertragung von Informationen. Das „Sich-Verständlich-machen“ mittels rechtsrelevanter Informationen, sei dies verbal oder nonverbal, setzt ebenfalls eine austauschende Kommunikation voraus. Gleiches gilt natürlich auch für die Übertragung einseitiger, mündlicher oder schriftlicher Erklärungen, Informationen von bzw. an Gläubiger, Schuldner und Gesellschafter sowie an Markt- oder Börsenteilnehmer, Bestätigungen, Behördenverfügungen und Gerichtsurteile. Ohne Kommunikation geht im Recht beinahe nichts.